Streitfragen zur Zukunft
Sterbehilfe unter allen Umständen?
So fundamentale Entscheidungen für ein Gemeinwesen, wie die über Sterben und Tod, tragen eine Verantwortungslast in sich, die die Fähigkeiten von acht Richterpersonen deutlich übersteigt. Dem Senat hätte Zurückhaltung gut angestanden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe schoss weit darüber hinaus, was die Handvoll ärztlicher Beschwerdeführer forderten. Diese wollten mehr (vermeintliche) Rechtssicherheit für ihren Beistand bei Sterbenden oder auch für ihre mögliche Beihilfe zur Selbsttötung in sehr, sehr wenigen Einzelfällen. Bekommen haben sie den Anspruch auf ungehinderte und unterstützte Selbsttötung – völlig unabhängig von subjektiv empfundenem oder objektiv dokumentierbarem Leid.
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Thomas Sitte, geboren 1958, ist Palliativmediziner und Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung. Er setzt sich für die Verbesserung der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Deutschland ein.

