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Neue Bundesregierung
Der Koalitionsvertrag und die Kirchen

Die großen Kirchen spielen keine wichtige Rolle im Koalitionsvertrag. In ersten Stellungnahmen kritisieren Kirchenvertreter die vereinbarte Flüchtlingspolitik.
vom 14.04.2025
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Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthält nur wenige Aussagen zu den Kirchen. In der Präambel heißt es: »Der Respekt vor der Religionsfreiheit und unterschiedlichen Religionsgemeinschaften, die in Deutschland heimisch sind, gehört für uns dazu.« Die Koalition will den interreligiösen Dialog fördern und die Religions- und Weltanschauungsfreiheit schützen. Das Amt eines Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit soll es weiter geben (Publik-Forum 7/2025, Seite 37). Anders als noch unter der Ampel-Regierung wird der grundgesetzliche Auftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen nicht mehr erwähnt. Kritische Stimmen der Kirchen gibt es besonders zur vereinbarten Migrationspolitik der Koalition: Stefan Keßler, Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes in Deutschland, sieht darin einen massiven Abbau rechtsstaatlicher Garantien für Schutzsuchende. Mit den Kontrollen an den Grenzen werde europäisches Recht verletzt und zugleich die Inanspruchnahme des Asylrechts eingeschränkt. Der evangelische Flüchtlingsbischof Christian Stäblein kritisierte das Aussetzen des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte. Auch die generelle Beendigung von Aufnahmeprogrammen für besonders gefährdete Gruppen sei ein Entzug übernommener Verantwortung, so Stäblein.

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