Polizeihochschule NRW
Rauswurf war rechtswidrig
Wegen eines polizeikritischen Tweets verlor Bahar Aslan im Mai ihren Lehrauftrag an der Polizeihochschule NRW. Das war rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen jetzt per Eilverfahren urteilte. Damit ist Aslan bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren wieder im Besitz ihres Lehrauftrags im Fach Interkulturelle Kompetenz.
Auslöser der Auseinandersetzung war ein auf der Plattform Twitter, die nun X heißt, veröffentlichter Post, in dem Aslan der Polizei ein strukturelles Rassismusproblem attestierte. Sie schrieb: »Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.« In der Folge entzog ihr die Hochschule den Lehrauftrag und begründete das mit diesem und weiteren Tweets.
Mehr als 450 Wissenschaftler, Prominente und Politiker stellten sich daraufhin in einem offenen Brief hinter die Hochschuldozentin. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Aslan im Gerichtsverfahren unterstützte, bezeichnete das Urteil als positives Signal für die Meinungsfreiheit.