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Das Recht, die Moral und die Religion

Immer mehr Staaten erkennen homosexuelle Partnerschaften an. Viele Religionsvertreter halten das für falsch und sehen gar die Religionsfreiheit bedroht. Ein Grundkonflikt, der auch an anderen Beispielen deutlich wird
von Hartmut Meesmann vom 07.02.2012
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Homosexuelle Partnerschaften: Manche Religionsvertreter sehen sie als Verletzung der Gebote Gottes an und fordern, sie nicht mit der Ehe gleichzustellen (Foto:pa/Kneffel)
Homosexuelle Partnerschaften: Manche Religionsvertreter sehen sie als Verletzung der Gebote Gottes an und fordern, sie nicht mit der Ehe gleichzustellen (Foto:pa/Kneffel)

Der Wandel im ethischen Bewusstsein ist unübersehbar. Und er sorgt, wen wundert’s, für Konflikte. In immer mehr Ländern der Welt wird inzwischen die gleichgeschlechtliche Partnerschaft als Rechtsinstitut per Gesetz eingeführt. Sie wird der Ehe zwischen Mann und Frau zwar meist (noch) nicht gleichgestellt, kommt ihr aber sehr nahe.

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Diese Entwicklung ruft die Kritiker auf den Plan. Sie fürchten um den Erhalt der Ehe als Institution, um den Schutz einer Einrichtung, die ihnen als »Keimzelle der Gesellschaft« gilt, wie es zum Beispiel in offiziellen Dokumenten der römisch-katholischen Kirche formuliert wird.

Offener Brief von Religionsvertretern in den USA

In den USA haben kürzlich führende Vertreter christlicher und jüdischer Organisationen in einem offenen Brief vor einer Ausweitung des Ehebegriffs auf homosexuelle Verbindungen gewarnt. Sie sehen die Religionsfreiheit bedroht. Denn durch eine zivilrechtliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften würden, so argumentieren sie, Gläubige und religiöse Einrichtungen gezwungen, gleichgeschlechtliche Beziehungen moralisch auf eine Stufe mit der traditionellen Ehe zu stellen. Dies aber sei ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionen.

Der Konflikt ist von grundsätzlicher Art. Zur Debatte steht die Frage, wie weit die Religionsfreiheit gehen kann und darf. In ihrem offenen Brief beklagen die US-amerikanischen Religionsvertreter, dass die Methodisten im Bundesstaat New Jersey die Steuerbefreiung für ein Gebäude verloren hätten, weil sie sich weigerten, dort eine Trauung zwischen homosexuellen Partnern stattfinden zu lassen. Auch habe die Stadt San Francisco einen Vertrag im Umfang von 3,5 Millionen Dollar über Sozialleistungen mit der Heilsarmee gekündigt, nachdem diese sich gegen die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in ihren Vergütungsverträgen gewehrt hätte.

Streit auch um Abtreibung und ums Schächten

Auf der anderen Seite klagen Homosexuelle immer vehementer über Diskriminierung, weil und wenn ihnen die gleichen Rechte wie Ehepartner verwehrt werden. Es steht das Menschenrecht auf Schutz vor Diskriminierung gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wie es zumindest manche verstehen. Nicht nur bei der »Homo-Ehe«, auch in anderen Fragen wird über religiöse Positionen heftig gestritten:

Über die Mitwirkung bei staatlich legitimierten Abtreibungen beispielsweise, die von vielen religiösen Menschen als Tötung betrachtet werden. So haben jetzt zwei katholische Hebammen in Edinburgh ihr Krankenhaus verklagt, weil es die beiden nicht länger von der Beteiligung an Abtreibungen befreien will; sie würden damit gezwungen, gegen ihr religiös gegründetes Gewissen zu handeln, klagen die Frauen.

Über das Schächten, also das Töten von Tieren durch Ausblutenlassen, wie es insbesondere im Judentum und im Islam vorgeschrieben ist. Viele Tierschützer halten dieses Vorgehen für Tierquälerei. In den Niederlanden ist das Schächten im vergangenen Jahr mit großer parlamentarischer Mehrheit gesetzlich verboten worden - gegen den Widerstand von Juden und Muslimen, die sich auch hier auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen.

Über das Tragen religiöser Symbole in staatlichen, aber auch privatrechtlichen Einrichtungen, die von nichtreligiösen Menschen als »missionarisch« und »konfliktfördernd« betrachtet werden. Da geht es zum Beispiel um das Kreuz im Gerichtssaal und in der Schule oder um das Tragen von Halskettchen mit dem Kreuz bei Stewardessen, wie in England.

Wann sind Gesetze Unrecht?

Über das Tragen von Kopftuch und Burka, die als Symbole der Ungleichbehandlung von Mann und Frau gewertet werden. So ist in Frankreich und Belgien die Ganzkörperverschleierung inzwischen ausdrücklich verboten. - Immer öfter muss sich inzwischen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit solchen und ähnlichen Fragen beschäftigen.

Wenn der Staat Unrecht zum Recht erklärt, gibt es ein Widerstandsrecht der Bürger. Die Frage ist, wann staatliche Gesetze Unrecht sind. Darüber muss im Einzelfall diskutiert und befunden werden. Das ist nicht immer leicht und zwingt zu sorgfältiger Analyse des Problems.

Was nun die Homo-Ehe angeht, so ist die Entwicklung des moralischen und rechtlichen Bewusstseins in Deutschland aufschlussreich. Das Bundesverfassungsgericht scheint in seiner Rechtsprechung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Mehrheit der Bevölkerung inzwischen in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft kein Problem sieht.

Für die meisten Deutsche ist die Homo-Ehe kein Problem

Einer aktuellen Umfrage des Magazins Reader‘s Digest zufolge halten 71 Prozent der Deutschen die Ehe für sehr zeitgemäß; 69 Prozent haben kein Problem damit, dass die Homo-Ehe der Ehe gleichgestellt wird. Andere Umfragen zeigen ähnliche Prozentzahlen; in Frankreich und den skandinavischen Ländern sind sie noch höher.

Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass es dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wie er im Artikel 3 des Grundgesetzes formuliert ist, den Vorrang einräumt. Dies gilt auch gegenüber dem Artikel 6, der »Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung« stellt. Ob diese Linie so richtig ist, darüber streiten Juristen und Politiker. Die Bundesregierung jedenfalls bereitet eine Gesetzesinitiative vor, die beide Rechtsinstitute völlig gleichstellt, einschließlich des Ehegattensplittings und des Adoptionsrechts.

Recht folgt dem Bewusstseinswandel

Das Recht folgt dem moralischen Bewusstseinswandel. Inzwischen weiß eine Mehrheit der Menschen, dass Homosexualität - nicht nur, aber auch - eine Variante der Natur ist und keine Sache freier Entscheidung. Immer schon hat es in den meisten Gesellschaften einen mehr oder weniger festen Prozentsatz von Menschen gegeben (rund acht Prozent), die sich erotisch-sexuell zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen - ob man das nun als Nichtbetroffener versteht oder nicht.

Durch die Existenz dieser Menschen und das Ausleben ihrer Neigung aber ist das eheliche Miteinander von Frau und Mann in keiner Weise bedroht. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften nehmen der Institution Ehe nichts. Im Gegenteil, sie stützen diese Institution. Aus dem Schutzauftrag für Ehe und Familie folgt nicht, dass diese auf Kosten anderer Partnerschaftsmodelle privilegiert werden müssen. Ehe und Familie können - und sollten auch - unabhängig von anderen Partnerschaftsmodellen politisch gezielt gefördert werden. Man kann das eine tun, ohne das andere zu lassen.

Wenn nun Religionsgemeinschaften meinen, die gelebte Homosexualität moralisch ablehnen zu müssen, gibt es eben Konflikte mit dem Staat und der Mehrheitsgesellschaft. Doch eine Diffamierung und Diskriminierung homosexuell lebender Menschen ist nicht zu akzeptieren. Wenn die Religionen anderer Meinung sind, dann müssen sie die Konsequenzen ihrer (Außenseiter-)Position tragen. Wenn Standesbeamtinnen und -beamte aus Glaubensgründen keine Homosexuellen verpartnern wollen und können, dann sollten entweder interne Regelungen gefunden werden, dass sie dies nicht müssen; oder sie müssen andere Aufgaben erhalten.

Konflikte innerhalb der Religionsgemeinschaften

Konflikte sind aber auch in den Religionsgemeinschaften selbst auszutragen. Das gilt für Christen, Juden und Muslime gleichermaßen. Denn die Argumentation, dass das Ausleben einer gleichgeschlechtlichen Liebe aus naturrechtlichen, biblischen und theologischen Gründen nicht erlaubt sei, überzeugt nicht. Sie wird inzwischen von vielen Moraltheologen und Neutestamentlern als unsachgemäß zurückgewiesen.

Als kürzlich ein Oberrabbiner in Amsterdam Gläubige mit gleichgeschlechtlichen Neigungen aufforderte, sich einer Therapie zu unterziehen, erntete er zu Recht energischen Widerspruch aus der eigenen Glaubensgemeinschaft. Der Rabbiner wurde von seinen Aufgaben entbunden. Kommentar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die den Fall aufgriff: »Es gibt augenscheinlich in allen Religionen Mentalitäten, gegen die kein Kraut gewachsen ist.«

Den Gegnern der Homo-Ehe geht es um die Wahrheit. Um unumstößliche »Gebote Gottes«. Ob sie recht haben, darüber ist zu streiten. Man kann ihnen mit guten Gründen widersprechen. Das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet aber durchaus auch das Recht, sich der Mehrheitsgesellschaft zu verweigern - dann aber bitte mit allen persönlichen und beruflichen Konsequenzen und ohne Jammerei.

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