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»Exempel am Kirchenasyl«

Seit August gelten schärfere Regeln für das Kirchenasyl. Sie machen es Gemeinden deutlich schwerer, Flüchtlinge aufzunehmen, sagt Dietlind Jochims, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
von Markus Dobstadt vom 19.08.2018
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Schon sechs Monate im Kirchenasyl sind eine harte Zeit für Gemeinden und Flüchtlinge, die Verlängerung der Frist auf 18 Monate durch die Innenminister kritisiert die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims (rechts), als »Demonstration von Macht und Stärke« (Fotos: epd-bild / Netzhaut / Jens Dietrich; pa/Peter Endig)
Schon sechs Monate im Kirchenasyl sind eine harte Zeit für Gemeinden und Flüchtlinge, die Verlängerung der Frist auf 18 Monate durch die Innenminister kritisiert die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims (rechts), als »Demonstration von Macht und Stärke« (Fotos: epd-bild / Netzhaut / Jens Dietrich; pa/Peter Endig)

Publik-Forum.de: Frau Jochims, was ändert sich für Gemeinden, die Flüchtlingen im Kirchenasyl Schutz bieten?

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Dietlind Jochims: Der Druck auf die Gemeinden, formale Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu erfüllen, wird größer. Um in einem so genannten Dossier zu belegen, dass ein besonderer Härtefall vorliegt – nur dann gewähren wir Kirchenasyl – bleibt ihnen nur eine Frist von vier Wochen.

Das Dossier zu erstellen ist aufwendig?

Jochims: Das ist aufwendig, besonders, wenn es darum geht, einen Härtefall mit gesundheitlichen Argumenten zu begründen. Dafür braucht man fachärztliche Gutachten. Die zu bekommen ist aber nicht leicht, schon gar nicht innerhalb dieser kurzen Frist. Sie nachzureichen ist jedoch nicht möglich. Richtig schwierig wird es dann aber, wenn das Bundesamt der Meinung ist, dass kein Härtefall vorliegt. Dann muss das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen beendet werden, sonst wird die Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate verlängert. Das heißt, ein Flüchtling müsste 18 Monate im Kirchenasyl bleiben, bis entschieden wird, ob sein Asylverfahren in Deutschland läuft.

Die Gemeinden werden also gezwungen, den Flüchtling nicht nur sechs, sondern 18 Monate zu beherbergen?

Jochims: Ja, vor allem für die geflüchteten Menschen selbst ist ein 18 Monate langes schlichtes Warten auf eine Zuständigkeitsfeststellung unzumutbar. Und für die Gemeinden ist das auch eine zusätzliche Belastung.

Das Kirchenasyl dürfen Flüchtlinge ja während dieser Zeit nicht verlassen.

Jochims: Zumindest birgt das Verlassen der Räume das Risiko, dass sie ohne gültige Papiere angetroffen und mitgenommen werden.

Sie halten die Verlängerung der Überstellungsfrist für rechtswidrig. Warum?

Jochims: Im Dublin-Verfahren, das ja für Menschen gilt, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland kamen, ist eine Verlängerung der Frist auf 18 Monate nur für die Situation vorgesehen, wenn jemand untergetaucht ist und die Behörden nicht wissen, wo er sich aufhält. Bisher galt aber: Kirchenasyl ist kein Untertauchen, der Aufenthaltsort ist den Behörden ja bekannt. Jetzt willkürlich zum 1. August zu sagen, wir bewerten das jetzt doch anders, ist meiner Meinung nach juristisch nicht haltbar.

Und werden Gemeinden dagegen klagen?

Jochims: Ich habe von etlichen Seiten gehört, dass man die staatliche Entscheidung juristisch überprüfen lassen will.

Es gibt Vorwürfe, die Kirche breche das Recht mit dem Kirchenasyl. Wie sehen Sie das?

Jochims: Wir versuchen in besonderen Ausnahmefällen bei den staatlichen Behörden zu erreichen, dass sie ihre Entscheidung im Einzelfall noch einmal ganz genau anschauen – unter Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte und gegebenenfalls mit Informationen, die vorher nicht bekannt waren. Es ist ein Prinzip des Rechtsstaates, dass er sein eigenes Handeln nicht für unfehlbar hält. Wir erinnern daran.

Die meisten Menschen, die im Kirchenasyl aufgenommen werden, dürfen am Ende hierbleiben. Zeigt das, dass ihr Fluchtgrund berechtigt war?

Jochims: Viele der Menschen erhalten im Asylverfahren am Ende ein Bleiberecht. Bei manchen wissen wir es nicht, da der Kontakt nach dem Kirchenasyl nicht immer so intensiv bleibt.

Gilt die neue Regelung nur für das Dublin-Verfahren, oder auch für Menschen, denen eine Abschiebung direkt in ihr Heimatland droht?

Jochims: Es betrifft nur die Dublin-Fälle. Die machen aber neunzig Prozent aller Kirchenasylfälle aus.

Was bedeutet es für eine Gemeinde, wenn sie eine Einzelperson oder eine Familie eineinhalb Jahre komplett versorgen muss?

Jochims: Es heißt, dass Gemeinde und Geflüchete über einen längeren Zeitraum hinweg in einer engen, nicht freiwilligen Beziehung miteinander klarkommen müssen. Das ist schwierig. Die Flüchtlinge sind von der Gemeinde abhängig. Und die Gemeinden sind darauf angewiesen, dass es viele ehrenamtliche Helfer gibt, die nicht abspringen. Ich höre aber aus vielen Gemeinden, dass die Aufnahme von Flüchtlingen ins Kirchenasyl zugleich eine ungeheuer bereichernde Erfahrung ist. Sie macht klar, wofür wir als Kirche eigentlich da sind: gemeinsam Menschen in Not zu helfen.

Ist es ein finanzielles Problem, Menschen so lange komplett zu versorgen?

Jochims: Was das kostet, kann sich jeder ausrechnen. Doch da gibt es bisher fast immer unerwartete Solidarität. Schwierig wird es, wenn größere medizinische Behandlungen durchgeführt werden müssen. Oder wenn es sich um größere Familien handelt. Die finanziellen Probleme haben sich aber immer lösen lassen. Weit schwieriger sind die Probleme, die sich aus der unsicheren Situation ergeben und der ungeklärten Frage, wie geht es weiter?

Was wird aus Menschen, die wegen der verschärften Regelung in Zukunft nicht mehr aufgenommen werden können?

Jochims: Meine Erwartung ist: Es werden mehr Menschen untertauchen. Es wird mehr sogenannte »Refugees in orbit« geben, Menschen, die über Jahre und teilweise Jahrzehnte nirgendwo ankommen. Das ist keine gute Aussicht.

Horst Seehofer hat mit der Verschärfung einen Beschluss der Innenministerkonferenz umgesetzt. Gibt es eine Große Koalition gegen das Kirchenasyl angesichts der gestiegenen Zahl von Kirchenasylen?

Jochims: Die Entscheidung hat sich abgezeichnet. Es gab schon 2014 und 2015 eine große Kontroverse ums Kirchenasyl und den Vorwurf, das Kirchenasyl sei eine systematische Kritik am Dublin-Verfahren. Im Februar 2015 hat es eine Verständigung über eine veränderte Kommunikation gegeben zwischen Kirchen und Staat. Schon damals stand die Verlängerung der Überstellungsfrist als Drohung im Raum. Die neue Regelung haben wir vergeblich versucht, abzuwenden. Niemanden ist mit der Verlängerung auf 18 Monate gedient! Niemandem ist damit gedient, dass ein Exempel am Kirchenasyl statuiert wird!

Aus Ihrer Sicht ist der Beschluss quasi eine Strafaktion der Innenminister?

Jochims: Ich sehe es als eine Sanktion. Es ist eine Demonstration von Macht und von Stärke. Wir haben uns 2015 auf die Vereinbarung eingelassen in der Hoffnung, dass alle Beteiligten an einer guten, lösungsorientierten Praxis gelegen ist. Das hat auch das erste Jahr geklappt. Es wäre mein großer Wunsch, dass sich alle Seiten dem wieder annähern. Das gilt auch für das Bundesamt. Dessen Entscheidungen sind sehr pauschal und voller Falschannahmen, statt die individuelle Situation zu würdigen.

Das Bundesamt sagt, dass sich viele Gemeinden nicht an die Vereinbarung von 2015 halten. Nur etwa die Hälfte habe 2017 das Dossier eingereicht, mit dem das Kirchenasyl begründet werden soll. Viele hätten keinen kirchlichen Ansprechpartner genannt. Sind die Gemeinden damit überfordert?

Jochims: Wenn kein Dossier zu einem Kirchenasyl eingereicht wird, ist das in der Tat nicht gut. Ein Regelverstoß lässt sich daraus allerdings nicht automatisch ableiten, denn eine Verpflichtung zur Vorlage gab es in der Vereinbarung von 2015 nicht. Zudem gab es bis zum 1. August ausdrücklich vereinbarte Konstellationen, in denen ein Dossier nicht eingereicht werden sollte. Dass nicht immer Ansprechpartner genannt wurden, hängt damit zusammen, denn der ist für das Dossier zuständig. Bis zum 1. August haben die Gemeinden selbst das Kirchenasyl den Behörden mitgeteilt. Ich hoffe, dass Gemeinden angesichts der Komplexität des Asylrechts gute Beratung in ihren Landeskirchen und Bistümern in Anspruch nehmen können. Helfen würden aber auch klarere Kriterien des Bundesamtes und eine bessere Kommuniktion zwischen Behörden und Kirchen.

Wird es künftig noch Kirchenasyle geben?

Jochims: Ja, aber natürlich werden alle Beteiligten überlegen müssen: Ist das wirklich die einzige und beste Lösung? Zwar bietet Kirchenasyl weiterhin Schutz gegen Abschiebung. Aber die Chance, dass man einen Härtefall vom Bundesamt anerkannt bekommt, lag in den letzten Jahren bei ungefähr 20 Prozent. Diese Flüchtlinge kommen direkt ins Asylverfahren. Für die meisten anderen bedeutet es, dass sie nun 18 Monate im Kirchenasyl bleiben müssten. Aber meine Hoffnung ist, dass Gemeinden weiter Menschen aufnehmen. Und dass sie sich beim Einsatz für Menschenrechte nicht so leicht entmutigen lassen.

Was macht diese Diskussion mit Ihnen persönlich?

Jochims: Oft macht sie mich ziemlich wütend. Andererseits können wir nicht diese Art von Arbeit machen, wenn wir nicht einen Weg finden, mit Ohnmacht umgehen zu können und trotzdem dranzubleiben. Zugleich finde ich es Angst machend, wie abfällig inzwischen nicht nur über Geflüchtete, sondern generell über Menschen in Not geredet wird. Auf der anderen Seite freue ich mich über viele solidarische und empathische Gesten, die man auch sieht. Sich dem »Wir-leben-in-einer-ganz-schlechten-Welt« zu ergeben, dazu bin ich nicht bereit.

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Personalaudioinformationstext:   Dietlind Jochims, geboren 1963, ist Pastorin, Vorsitzende des Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und zugleich Flüchtlingsbeauftragte in der Nordkirche.

Weitere Informationen: www.kirchenasyl.de. Aktuell bestehen 552 Kirchenasyle mit 868 Personen. Im vergangenen Jahr wurden 1189 Kirchenasyle gezählt.
Schlagwörter: Flüchtlinge Kirchenasyl
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