Polen
Kaczynskis Komplizin
Gäbe es einen Gradmesser, der die Losgelöstheit gesellschaftlicher Akteure von der Realität mit der Intensität ihrer Doppelmoral koppelt – die katholische Amtskirche in Polen rangierte ganz oben. Da facht die rechtsnationalistische Regierung einen gesellschaftlichen Großbrand an, indem sie durch das von ihr gesteuerte Verfassungsgericht Abtreibung auch bei schweren Missbildungen des Fötus verbieten lässt – und was macht der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki? Er spricht noch am Tag der Urteilsverkündung dem Gericht seine »große Anerkennung« aus, dass es die eugenische Abtreibung als unvereinbar mit der Verfassung Polens erklärt hat. Wenige Tage später, als die Proteste auch die Kirchen erreichen, sagt er, dass es nicht die Kirche sei, die Recht spräche. Kein Wort der Kritik gegenüber Regierung oder Justiz, dass sie inmitten der Pandemie einen solchen Konflikt angezettelt haben.
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