Missbrauch: Hat die Kirche gelernt?
»Wir haben verstanden.« Dieses Signal sendeten die katholischen Bischöfe aus, als sie im Laufe des Jahres 2010 mit zahlreichen Missbrauchsfällen durch katholische Geistliche konfrontiert waren. Keine Toleranz mehr gegenüber Tätern, keine Vertuschung von Missbrauchsfällen und Hilfen für Überlebende sexueller Gewalt wurden versprochen. Aber wenn es um die Anerkenntnis von Schuld und Verantwortung in konkreten Fällen geht, tun sich die katholischen Hierarchen nach wie vor schwer – und das selbst in der Zentrale der Deutschen Bischofskonferenz.
Im Februar wurde der Priester Georg K. aus dem Bistum Aachen wegen schweren Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Es ging um Taten aus seiner Zeit als Gemeindepfarrer am Niederrhein. Ans Licht gekommen waren die aber nur, weil Eltern aus der deutschen Gemeinde im südafrikanischen Johannesburg, wo K. 2008 tätig war, Alarm schlugen: Georg K. hatte sich nach übereinstimmender Aussage mehrerer Kinder während eines Kommunion-Camps zu neun- bis zehnjährigen Jungen ins Bett gelegt, sie festgehalten und mutmaßlich für seine sexuelle Befriedigung missbraucht.
Offener Brief einer Mutter in Johannesburg
»Wir haben den Übergriff an unserem Sohn der Polizei, dem Bischof von Johannesburg und einem Juristen der kirchlichen Untersuchung geschildert«, schreibt die Mutter eines betroffenen Jungen jetzt in einem offenen Brief an die Deutsche Bischofskonferenz, »alle haben uns geglaubt«. Nur der Anstellungsträger von Auslandspfarrer K. nicht, die Deutsche Bischofskonferenz.
Der damalige Leiter des Auslandssekretariats der Bischofskonferenz, Peter Prassel, reiste in die Gemeinde, sprach nach Aussage von Beteiligten in einer Gemeindeversammlung von einer »voreiligen« Anzeige und davon, dass eine Wiedergutmachung nicht möglich sei, wenn der Fall nach außen dringe. Die Eltern der betroffenen Kinder fühlten sich in der Folge innerhalb der Gemeinde isoliert.
Ein Gerichtsverfahren wurde dennoch eingeleitet. Der Sekretär der Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, schrieb rund vier Monate nach Bekanntwerden der Übergriffe an die Eltern, dass die Deutsche Bischofskonferenz Hilfen anbieten werde, wenn der Verdacht gegen Pfarrer K. sich als begründet erweisen sollte.
Verschwundene Akten in Südafrika
Das Gerichtsverfahren in Südafrika wurde eingestellt – unter anderem, weil Akten verschwunden waren. Da aber zu der Zeit schon ein Haftbefehl aus Deutschland gegen Georg K. vorlag wegen seiner früheren Vergehen im Bistum Aachen, wurde er ausgeliefert.
Als das Verfahren in Deutschland nun mit einer Verurteilung endete; brachten sich die Eltern der damaligen Kommunionkinder aus Südafrika wieder bei der Bischofskonferenz in Erinnerung, die sich seit fast sieben Jahren nicht mehr bei ihnen gemeldet hatte. Darauf schrieb Langendörfer Anfang April wieder einen Brief: »Bereits in meinem Brief vom 17. Juni 2008 hatte ich davon gesprochen, dass die Kirche grundsätzlich zur Hilfeleistung bereit sei. Nun nach Abschluss des Verfahrens möchte ich auf dieses Angebot zurückkommen.«
Eine Vorprüfung, die die DBK unmittelbar nach Beendigung des bisherigen Prozesse eingeleitet habe, sei zu dem Ergebnis gekommen »dass es ratsam sein könnte, für ihren Sohn eine materielle Leistung in Anerkennung des erlittenen Leids zu beantragen.« Es bestehe auch die Möglichkeit der Erstattung von Therapiekosten. Das entsprechende Antragsformular und das dazugehörige Merkblatt lag dem Brief bei. Ein Hinweis auf mögliches Fehlverhalten kirchlicher Stellen fehlte aber. Dieser Brief war der Grund für den offenen Brief der Mutter eines betroffenen Jungen:
Eltern erwarten Entschuldigung der Kirche
»Wir erwarten von Ihnen, dass Sie die Verantwortung übernehmen, unseren Sohn für sein Leiden angemessen zu entschädigen und dass Sie sich für Ihre Distanz und Abwendung uns Eltern und den Kindern gegenüber entschuldigen«, schrieb die Mutter sichtlich empört, »Eine Wiedergutmachung ist erst möglich, wenn Sie Ihre Schuld eingestehen und uns um Verzeihung bitten. Das erwarten wir auch von Pfarrer Georg K., Prälat Peter Prassel, Erzbischof Robert Zollitsch und Pfarrer Heiner Schmitz, Personalchef des Bistums Aachen.«
Eine Interviewanfrage zur eigenen Rolle in dem Verfahren und dem Umgang mit den Familien der Opfer lehnte die Deutsche Bischofskonferenz ab. Dort hält man sich aber zu Gute, dass man die Eltern der betroffenen Kinder aufgefordert habe, einen Antrag auf Leidanerkenntnis zu stellen, obwohl das Verfahren in Südafrika eingestellt worden sei.
Dass damit noch nicht alle Fragen geklärt sind, scheint aber auch Hans Langendörfer zu ahnen. In seinem Brief von Anfang April stellte er eine Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz gegenüber der Gemeinde in Südafrika in Aussicht. Auf Nachfrage hieß es aber, wann diese Erklärung komme, sei noch nicht festgelegt.
