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Paragraf 219a abschaffen?

Die Ärztin Kristina Hänel wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatte auf ihrer Website detailliert darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das verstoße gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, wonach »Werbung für den Abbruch« verboten sei. Sollte der Paragraf fallen? Ein Pro und Contra von Eva Högl (SPD) und Rita Waschbüsch (CDU, Vorsitzende von »donum vitae«)
vom 15.01.2018
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Die SPD-Politikerin Eva Högl (linkes Bild)  ist für die Abschaffung des Paragrafen 219a, Rita Waschbüsch, Vorsitzende von »donum vitae«, ist dagegen (Fotos: SPD Pressebild/Kraehahn; Privat)
Die SPD-Politikerin Eva Högl (linkes Bild) ist für die Abschaffung des Paragrafen 219a, Rita Waschbüsch, Vorsitzende von »donum vitae«, ist dagegen (Fotos: SPD Pressebild/Kraehahn; Privat)

Eva Högl: Ja, er hindert Frauen daran, sich zu informieren

Es ist ganz wichtig, dass Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, ausreichend Informationen bekommen. Darüber, wo sie den Abbruch machen lassen können und unter welchen Voraussetzungen. Und dass sie auch ihr Recht auf freie Arztwahl ausüben können. Ein Schwangerschaftsabbruch ist ja erst nach dem Aufsuchen einer Beratungsstelle straffrei. Es ist aber auch wichtig – und darum geht es im Fall Kristina Hänel –, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können. Wir haben ein Problem, weil Paragraf 219a nicht nur Werbung unter Strafe stellt, sondern offensichtlich auch so ausgelegt werden kann, dass die rein objektive Information über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs bereits unter Strafe gestellt wird. Das bedeutet eine Grauzone der Strafbarkeit für die Ärztinnen und Ärzte.

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Wir haben ein Verbot für Werbung ja bereits im Standesrecht der Ärztinnen und Ärzte, und ich will auch keine aggressive Werbung erlauben. Aber Paragraf 219a hindert Frauen auch daran, sich zu informieren. Deswegen ist jetzt der Bundestag als Gesetzgeber gefordert. Wir müssen entweder Paragraf 219a streichen – das fordert die SPD – oder ihn so umformulieren, dass sachliche Informationen möglich sind.

Allerdings geht es uns dabei explizit nicht darum, durch die Hintertür den Konsens zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzukündigen. Wir haben einen mühsam gefundenen Konsens mit dem Paragrafen 218, der sich in der Praxis bewährt hat. Diejenigen, die jetzt die Streichung von 219a fordern, wollen keine neue Paragraf-218-Debatte. Ich hoffe, dass wir im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für die Streichung des Paragrafen 219a erreichen.

Rita Waschbüsch: Nein, fürs Töten darf man nicht werben

Es ist zu Recht verboten, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Denn am Anfang jedes Abbruchs steht eine verzweifelte Mutter, am Ende ein toter Embryo. Es geht nicht darum, über eine Frau zu richten, die für sich keinen anderen Ausweg sieht. Aber wer will ernsthaft für den Rechtsanspruch eintreten, verzweifelte Frauen zu Adressaten von Werbemaßnahmen zu machen? Leben zu beenden gehört nicht auf eine Preisliste – weder bei Abtreibungsanbietern noch bei Sterbehilfeinstituten.

Jede Frau hat das Recht auf freie Arztwahl und auf Information über alles, was mit dem Schwangerschaftsabbruch zu tun hat. Nur: Im zur Debatte stehenden Paragrafen geht es nicht um Information, sondern um Werbung, darum, dass Ärzte nicht ihres »Vermögensvorteils wegen … Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs« anpreisen dürfen.

Nach langer, heftiger Diskussion haben wir mit den Paragrafen 218 und 219 StGB ein Gesetz, das für einen breiten gesellschaftlichen Konsens über die ethischen Grundlagen der Gesellschaft steht. Ein Gesetz, das mehrfach höchstrichterlich bestätigt wurde, das sich bewährt hat und um das wir im Ausland häufig beneidet werden. Ein Gesetz schließlich, das jeder Frau das Recht auf Hilfe, auf Information und Beratung zuspricht. Aber die gehört in die gesetzlichen Beratungsstellen!

Ich fürchte, es geht bei der Initiative zur Streichung des Paragrafen 219a gar nicht um die längst bestehende Informations- und Gewerbefreiheit. In Wirklichkeit zielt sie darauf ab, den erzielten Konsens aufzukündigen und das Recht auf Leben partiell in die Beliebigkeit der Frau zu stellen.

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Personalaudioinformationstext:   Eva Högl, geboren 1969, ist Juristin und SPD-Politikerin, seit 2009 Mitglied des Bundestages. Von 2013 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Rita Waschbüsch, geboren 1940, ist Vorsitzende des Bundesverbandes »donum vitae«. Die CDU-Politikerin war Sozialministerin des Saarlandes und von 1988 bis 1997 Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken.
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