Das Kopftuch gehört zu Deutschland
Ich begrüße das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Kopftuchurteil aus dem Jahre 2003. Seit Jahren ist es mir ein Anliegen, mich für die Einstellung von kopftuchtragenden muslimischen Lehrerinnen und anderen Bediensteten im öffentlichen Dienst einzusetzen. Die Korrektur des vorherigen Urteils zu religiösen Symbolen im öffentlichen Dienst stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, wenn es um das friedliche Zusammenleben unserer bundesdeutschen Bevölkerung geht.
Es verwundert niemanden, dass das vorherige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot in den Hoch-Zeiten der Islamfeindlichkeit gefällt worden ist. Im Jahr 2003 nämlich hatte das Gericht noch zugelassen, dass die einzelnen Bundesländer »Kopftuch-Sperrgesetze« für den Schuldienst erlassen durften. Eine katholische Nonne durfte demnach an einer deutschen Schule im Habit unterrichten, ein Religionsunterricht gebender Priester mit Kollar – eine Muslima aber nicht mit Kopftuch.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Islamfeindlichkeit und des an Bedeutung zunehmenden gewaltbereiten Islamismus ist die heutige Rechtsprechung um so bedeutender, da hiermit alle Religionen in unserem demokratischen Rechtsstaat gleich behandelt werden sollen.
Die Einschränkung im Urteil, dass das Verbot »verfassungskonform einzuschränken« sei, wenn der Schulfrieden wegen des Tragens eines Kopftuches gestört würde, ist nur bedingt hinnehmbar. Denn dafür müssten objektiv nachvollziehbare Gründe bekannt gemacht werden – und diese dürften gleichzeitig keine religiöse Diskriminierung darstellen. Wie soll das gehen? Immerhin: Die Beweislast liegt jetzt bei der Schule bzw. dem jeweiligen Bundesland selbst. Es wäre dann nachzuweisen, dass eine »hinreichend konkrete Gefahr« vom Kopftuch ausgeht; eine »abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden« reicht nicht mehr aus, um Kopftücher zu verbieten. Und das ist gut so.
Positiv flankiert wird die Korrektur des Karlsruher Gerichts durch die aktuellen Zahlen des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (BIM). Demzufolge finden siebzig Prozent der Jugendlichen (16–25 Jahre), es sei das gute Recht von muslimischen Lehrerinnen, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Von den Schülern fanden das sogar 75 Prozent. Von den Über-25-Jährigen findet das immerhin auch fast jeder Zweite gut. Befragt wurden hundert Jugendliche und tausend Erwachsene.
Deutlich wird daran: Junge Menschen in Deutschland sehen die Welt so, wie sie nun auch die Karlsruher Richter sehen. Sie stehen einem friedlichen Zusammenleben als pluralistische Bevölkerung größtenteils offen gegenüber. Der 13. März 2015 ist ein guter Tag für Deutschland!
