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Kopftuchverbot: Empörendes Urteil

Frauen, die ein Kopftuch tragen, dürfen in bestimmten Fällen von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden. Diskriminierend sei das nicht. So hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Doch was bringen Antidiskriminierungs-Gesetze noch, wenn sie spitzfindig ausgehebelt werden können? Ein Kommentar von Elisa Rheinheimer-Chabbi
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 14.03.2017
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Mit Kopftuch am Arbeitsplatz: Das ist möglich, wenn der Arbeitgeber in privatwirtschaftlichen Unternehmen keine anderen Bekleidungsregeln vorgibt, sagt der Europäische Gerichtshof. (Foto: istockphoto/KatarzynaBialasiewicz)
Mit Kopftuch am Arbeitsplatz: Das ist möglich, wenn der Arbeitgeber in privatwirtschaftlichen Unternehmen keine anderen Bekleidungsregeln vorgibt, sagt der Europäische Gerichtshof. (Foto: istockphoto/KatarzynaBialasiewicz)
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil gefällt, das für Aufruhr sorgen wird. Die Quintessenz: Es kann rechtens sein, Frauen, die ein Kopftuch tragen, aufgrund ihres Schleiers zu kündigen. Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen in internen Regelungen vorsieht, dass das Tragen von religiösen, politischen oder philosophischen Zeichen generell verboten ist. Konkret bedeutet das: Wenn nicht nur die gläubige Muslima daran gehindert wird, ein Kopftuch zu tragen, sondern es auch dem christlichen Mitarbeiter verboten ist, eine Kreuzkette zu tragen, ist alles ok. Nach dem Motto: So lange nicht ein Einzelner diskriminiert wird, sondern alle, ist die Diskriminierung gewissermaßen »fair« – und dam

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Albrecht Hofmann 30.03.2017:
Frau Rheinheimer-Chabbi, Ihre Sicht auf Europa halte ich für etwas naiv und idealisiert.
Das vorweg.
Nun zum Urteil des EuGH:
Dieses Urteil hat wenig mit Europa und nichts mit Religionsfreiheit bzw. Diskriminierung dieser Muslima zu tun, sondern mit den Compliance-Regeln in der heutigen Geschäftswelt.
Dazu gehört auch der sogenannte Dress-Code, von dem ich in den 70er-Jahren mal dachte, es sei überwunden.
Wenn sich aber alle daran halten müssen, dann auch bitte diese Muslima.
Das Mitleid mit dieser Frau ist also unangebracht, ebenso das Beklagen fehlender Religionsfreiheit, wenn eine Firma das Tragen religiöser Symbole untersagt.

Elisa Rheinheimer-Chabbi 21.03.2017, 09:40 Uhr:
@ Freigeist: Es geht hier wohlgemerkt nicht um das Tragen einer Burka oder Niqab, es geht um das Kopftuch. Und das ist kein Kleidungsstück, das "unkenntlich" macht, wie Sie es nennen. Oder finden Sie es im Winter auf der Skipiste ebenso abstoßend, dass Sie die Haare der Skifahrerinnen nicht sehen können, weil diese unter einer Mütze oder einem Helm verborgen sind?

EuroTani 15.03.2017:
Ich finde das richtig. Private Unternehmen sind eben privat. Die sollen einstellen können wen die wollen. Ich möchte auch nicht jeden in meine Wohnung lassen. Wer mir nicht passt bleibt draussen. Ich bin mir sicher, die Kopftuchträger lassen auch keine Transe im Minirock in ihre Moschee.

Freigeist 15.03.2017:
Ich sage nur Verschleierungsverbot...also hört auf, den Fokus so heuchlerisch auf die ach so gern vorgeschobene Würde des Menschen etc. zu schieben!
Ich glaube auch nicht, dass das Tragen eines Kreuzes mit dem Tragen eines verschleiernden/unkenntlich-machenden Kleidungsstücks gleichzusetzen ist!

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