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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2020
Der Inhalt:
Politik & Gesellschaft

Machtkampf der Gerichte

Das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat ein politisches Erdbeben ausgelöst. Was das für die Rechtsstaatlichkeit in der EU bedeutet, erklärt Daniel Thym, Professor für Europarecht
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 07.06.2020
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Wer hat das letzte Wort? Andreas Voßkuhle, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts (links), und Koen Lenaerts, Präsident des Europäischen Gerichtshofs, rangen um das Letztentscheidungsrecht in Europa (Fotos: pa/Gollnow; pa/Reuters/Lenoir)
Wer hat das letzte Wort? Andreas Voßkuhle, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts (links), und Koen Lenaerts, Präsident des Europäischen Gerichtshofs, rangen um das Letztentscheidungsrecht in Europa (Fotos: pa/Gollnow; pa/Reuters/Lenoir)
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Publik-Forum: Herr Thym, die Europäische Kommission erwägt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Warum?

Daniel Thym: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der Meinung, dass ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) evident falsch ist, und will es nicht befolgen. Das geht nach Europarecht gar nicht! Den europäischen Verträgen zufolge sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend. Daran muss sich auch Karlsruhe halten.

Das klingt nach einem offenen Boykott vonseiten des BVerfG. Welche Folgen hat das?

Thym: Die Signalwirkung, die jetzt von dem Urteil ausgeht in Bezug auf die Achtung des Europarechts und die Autor

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