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Gotteslästerung bestrafen?

Nach Unruhen, die das islamfeindliche Video »Die Unschuld der Muslime« ausgelöst hat, wird die Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen im deutschen Strafgesetz diskutiert. Der richtige Weg? Ein Pro und Contra von Ludwig Schick und Lamya Kaddor
von Lamya Kaddor, Ludwig Schick vom 01.10.2012
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Demonstration in Freiburg, Ende September 2012: Die Teilnehmer protestieren gegen ein Video auf youtube, das den Propheten Mohammed schmäht und Allah lächerlich macht. Wie weit darf Meinungsfreiheit gehen? (Foto: pa/Seeger)
Demonstration in Freiburg, Ende September 2012: Die Teilnehmer protestieren gegen ein Video auf youtube, das den Propheten Mohammed schmäht und Allah lächerlich macht. Wie weit darf Meinungsfreiheit gehen? (Foto: pa/Seeger)
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Ludwig Schick: »Auch das Christentum wird beleidigt«

»Die Strafbarkeit von Gotteslästerung ist im Blasphemie-Paragrafen 166 geregelt, der die Beschimpfung einer Religion unter Strafe stellt, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Über den »Wenn«-Satz muss nachgedacht werden, weil er eine Ungleichheit schafft. Christen sind vom Evangelium her zur Gewaltlosigkeit verpflichtet. Sie dürfen nicht den öffentlichen Frieden stören, obwohl auch sie oft Grund dazu hätten. Auch ihre Religion wird beschimpft und beleidigt – durch Bilder und Filme. Zu den bekanntesten gehört »Das Leben des Brian«, in dem der Kreuzestod Jesu der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Wenn eine Religion und ihre Gläubigen beleidigt werden, deren Reaktionen den öffentlichen Frieden stören könnten, reagieren Justiz

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