Gotteslästerung bestrafen?
Ludwig Schick: »Auch das Christentum wird beleidigt«
»Die Strafbarkeit von Gotteslästerung ist im Blasphemie-Paragrafen 166 geregelt, der die Beschimpfung einer Religion unter Strafe stellt, wenn dadurch der öffentliche Friede gestört wird. Über den »Wenn«-Satz muss nachgedacht werden, weil er eine Ungleichheit schafft. Christen sind vom Evangelium her zur Gewaltlosigkeit verpflichtet. Sie dürfen nicht den öffentlichen Frieden stören, obwohl auch sie oft Grund dazu hätten. Auch ihre Religion wird beschimpft und beleidigt – durch Bilder und Filme. Zu den bekanntesten gehört »Das Leben des Brian«, in dem der Kreuzestod Jesu der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Wenn eine Religion und ihre Gläubigen beleidigt werden, deren Reaktionen den öffentlichen Frieden stören könnten, reagieren Justiz und Regierung mit Warnungen und Verboten. Bei den Christen, die Gewalt ablehnen, geschieht das nicht. Diese Ungleichheit vor dem Gesetz sollte geändert werden. Das wird vor allem von den Christen in den muslimisch geprägten arabischen und asiatischen Ländern gefordert, die durch die Gesetzgebung in ihren Ländern benachteiligt sind. Sie erleiden auch größere Verfolgungen, weil sie sich nicht wehren. Mit diesen Forderungen wird die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt: Denn die Verletzung von Gefühlen und die Beleidigung von Überzeugungen können nicht zur Meinungsfreiheit gehören.
Im Kern geht es aber nicht um Vorschriften und Gesetze, sondern um die Gesellschaft. Wir brauchen weltweit mehr Toleranz und Achtung vor religiösen Überzeugungen und Gefühlen, das gilt für den christlichen Glauben gleichermaßen wie für jeden anderen. Dafür ist auch der interreligiöse Dialog wichtig. Religion muss dem Frieden dienen. Das muss im Dialog der Religionen thematisiert werden. Echte Religion muss sich vom Missbrauch der Religion für Ideologien und vom Kampf gegen andere Menschen und Gruppen distanzieren und die Perversion von Religion ächten.«
Lamya Kaddor: »Demokratie kann Schmähungen verkraften«
»Der erste Impuls lautet: Ja, Gotteslästerung muss bestraft und das Video verboten werden. Doch es gibt gute Gründe, sich hier nicht von Gefühlsregungen leiten zu lassen. Strafen und Verbote würden für noch mehr Aufmerksamkeit sorgen. Bemühen sich nicht schon Kinder seit jeher, gerade die Filme zu sehen, die auf dem Index stehen?
Eine Verschärfung des Blasphemieparagrafen und ein Verbot von antiislamischen Produktionen würde aber vor allem die Islamfeindlichkeit weiter schüren. In der Argumentation sogenannter Islamkritiker gibt es feste Topoi. Dazu zählt: Muslime bekämen permanent Sonderrechte vom Staat, was zugleich als »Beweis« für die »Islamisierung« genommen wird. Bestrafungen und Verbote gälten für Vertreter solcher Thesen als Bestätigung.
Im Fall einer Aufführung des Videos beispielsweise gäbe es vielleicht wirklich Ausschreitungen einzelner Extremisten. Doch die gibt es beim Fußball auch, und niemand käme auf die Idee, ihn zu verbieten. Hier wie da ist die ganze Gesellschaft gefordert, nicht der Staat. Sicherheitspolitisch sind wir bereits gut aufgestellt.
Unsere Demokratie ist gefestigt genug – das schließt das Gros der Muslime ein –, um Machwerke wie diesen Film auszuhalten. Einige der unverbesserlichen Islamhasser würden den Film anschauen. Aber die meisten würden ihn ignorieren oder dagegen protestieren wie bei Nazi-Aufmärschen. Eine Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen 166 im Strafgesetzbuch brauchen wir deshalb nicht.
Es war ein gutes Signal, dass Politik- und Gesellschaftsvertreter das Video fast einhellig verurteilt haben. Scheinheilig ist jedoch, wenn nun ausgerechnet jene in Bestrafungs-Aktionismus verfallen, die seit Jahren einflussreiche islamfeindliche Websites wie Politically Incorrect dulden. Dort wird täglich weitaus Schlimmeres präsentiert als in dem Schmähfilm.«
