Pro und Contra
Ist das Verbot von »Compact« richtig?
Seit ein paar Tagen liegen keine Compact-Hefte mehr in den Zeitschriftenregalen, die Internetseite und Social-Media-Kanäle der Plattform sind nicht mehr auffindbar – das ist eine gute Nachricht. Zunächst einmal, weil damit seitenweise rassistischer Hass, antisemitische Hetze und Verschwörungsgeschichten verschwunden sind. Vor allem aber, weil Rechtsextremen gezeigt wurde, dass demokratische Institutionen sich gegen sie wehren.
Seit 2021 stuft der Verfassungsschutz die Compact-Magazin GmbH als rechtsextremistische Bestrebung ein − Jürgen Elsässer und seine Truppe konnten jedoch weiterhin ihre Texte verbreiten, in Videos ihre Weltsicht teilen und ihren Beitrag leisten zur allgemeinen rechten Stimmungsmache. Das allein hätte die Gesellschaft ertragen müssen. Texte zu veröffentlichen, über die sich demokratisch und antifaschistisch gesinnte Menschen aufregen, rechtfertigt noch kein Verbot. Aber es war eben kein »regierungskritischer Journalismus«, den dieses Heft produzierte. Jürgen Elsässer selbst hat klar gesagt, was er vorhat: »Wir wollen dieses Regime stürzen«, schrieb er vergangenes Jahr. »Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter den warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.«
Spätestens da ist eine Grenze erreicht. Die Antidemokraten verbreiten ihre Hetze und arbeiten am Umsturz – und die braven Demokraten schauen zu? Wie weit dürfen Rechtsextreme gehen, bevor das Innenministerium einschreitet?
Natürlich hat das Verbot seine Tücken. Medien stehen unter besonderem Schutz, und das ist richtig. Aber die Pressefreiheit gilt nicht uneingeschränkt. Das erklärte Ziel von Elsässer und seinen Leuten ist der Umsturz der demokratischen Ordnung, sie verbünden sich dafür mit politischen Parteien wie der AfD und rechtsextremistischen Organisationen wie der Identitären Bewegung. Und sie drucken ein Heft, in dem sie ihre Verachtung für die verfassungsmäßige Ordnung und ihren Hass auf Minderheiten regelmäßig kundtun.
Ein Gericht wird das Verbot prüfen und möglicherweise zu dem Schluss kommen, dass es nicht rechtens ist. Allein das gilt manchen schon als Argument gegen ein Verbot: Man solle den Rechten bloß keinen Grund geben, sich als Opfer des Rechtsstaats zu inszenieren. Aber das tun sie ohnehin. Die staatlichen Institutionen dürfen sich dagegen ruhig auch mal inszenieren: als Einrichtungen mit klarem Kompass für das, was im demokratischen Rahmen ist und was nicht. Wenn daraus praktisch folgt, dass weniger rechte Hetze im Regal liegt, umso besser.
Constantin Wißmann: Nein!
Es fällt einem nicht leicht, für die Verteidigung des Magazins Compact einzutreten. In den Heften wird gegen Migranten und Juden gehetzt und prorussische Propaganda betrieben, Verschwörungsmythen werden genüsslich ausgebreitet. Die Redaktion um den vom Links- zum Rechtsextremisten gewandelten Jürgen Elsässer raunt und schwurbelt, dass sich die Balken journalistischer Standards nicht nur biegen, sondern längst zerborsten sind. Es tut weh, dass solche menschenverachtenden Inhalte veröffentlicht und vor allem auch gelesen werden.
Aber: All das ist kein Grund, eine Zeitschrift zu verbieten. Die Verfassung ist da eindeutig: »Eine Zensur findet nicht statt.« Die Meinungs- und Pressefreiheit gehört zu den Grundrechten, und sie gilt auch für schreckliche Meinungen. Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist. Und was verboten ist, ist gesetzlich geregelt, dazu gehört Verleumdung, Beleidigung und Volksverhetzung. Selbst wenn einzelne Beiträge aus Compact darunter fallen sollten, dürfte es juristisch kaum möglich sein, gleich die ganze Zeitschrift zu verbieten.
Innenministerin Nancy Faeser weiß das auch. Sie hat deshalb einen Trick bemüht, auch, weil Pressevergehen eigentlich Länder- und nicht Bundessache sind. Sie hat das Vereinsrecht angewendet, denn Vereinigungen, die »gegen die verfassungsmäßige Ordnung« verstoßen, können vom Bund tatsächlich verboten werden. Der Trick ist aber allzu leicht zu durchschauen. Denn damit geht der Staat gemeinhin gegen Schlägertrupps von rechts und links vor oder gegen Menschen, die sich zusammentun, um einen Anschlag zu planen. Eine direkte Linie von den Beiträgen in Compact zu politischer Gewalt dürfte schwer nachzuweisen sein.
Es liegt nahe, dass das Vereinsrecht in diesem Fall nur ein vorgeschobenes Argument ist, um tatsächlich ein missliebiges Presseorgan zu verbieten. Innenministerin Faeser selbst hat zur Begründung dazu auf »X« geschrieben, Compact agitiere auf »unsägliche Weise«. Was eine Ministerin »unsäglich« findet, ist im besten Fall irrelevant für ein Verbot und im schlechtesten Fall ein erschreckend hemdsärmeliger Umgang mit Grundrechten.
Und auch politisch ist es ein dünnes Drahtseil, auf dem Faeser sich bewegt. Man kann sich das Triumphgeheul von rechts vorstellen, sollte ein Gericht das Verbot von Compact wieder kassieren, was nicht unwahrscheinlich ist. Die Verschwörungstheorie, der Staat würde seine Kompetenz überdehnen, um missliebige Kritik zu unterdrücken, bekäme Futter. Für Faesers Kampf gegen Rechtsextremismus wäre das eine Katastrophe.
Judith Bauer ist Redakteurin im Ressort Religion und Kirchen bei Publik-Forum.
Constantin Wißmann ist Redakteur im Ressort Politik und Gesellschaft bei Publik-Forum.

