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Brauchen Kinder Religion?

»Nein«, sagt die Vizepräsidentin des Humanistischen Verbandes, Ulrike von Chossy. »Werte lassen sich auch anders vermitteln und begründen.« Die Publik-Forum-Reihe »Streitfragen zur Zukunft«
von Ulrike von Chossy vom 14.12.2018
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Brauchen Kinder Religion? "Nein!", sagt Ulrike von Chossy (rechts). (Fotos: istockphoto/Rouzes; privat)
Brauchen Kinder Religion? "Nein!", sagt Ulrike von Chossy (rechts). (Fotos: istockphoto/Rouzes; privat)

Brauchen Kinder Religion? Auf diese Frage kann es nur eine Antwort geben: Nein! Vor allem dann, wenn Kirchen, Glaubens- oder Weltanschauungsgemeinschaften daraus das Recht für die Missionierung/Belehrung/Beschulung von allen Kindern ableiten beziehungsweise ihre Lehren allen Kindern als vermeintlich letzte Wahrheiten unterbreiten zu dürfen. Häufig hört man in diesem Zusammenhang die Formulierung: »Das Kind sollte das Angebot kennenlernen dürfen.«

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Alle Gemeinschaften brauchen Nachwuchs. Wenn sie keinen finden, droht ihnen das Aus. Das ist ein starkes Motiv für ein »Überlieferungsbedürfnis«. Letztendlich dient das auch dem Erhalt von Überzeugungen und Wertekanons. Hinzu kommt, dass diejenigen, die sich im Besitz der Wahrheit wähnen, oft dazu neigen, das eigene Denken als so positiv und heilsbringend zu bewerten, dass sie gar nicht bemerken, dass man diese Dinge genauso gut auch anders sehen und beurteilen kann.

Was genau ist denn mit Religion gemeint? Brauchen Kinder das Christentum? Oder das Judentum? Brauchen sie den Islam oder den Buddhismus? Brauchen sie eine monotheistische oder eine polytheistische Religion? Und wer darf das entscheiden?

Die oben genannte Frage pauschal mit Ja zu beantworten setzt voraus, dass man sich für eine Glaubensvorstellung und Weltanschauung entscheidet, denn sie widersprechen sich bekanntlich, zumindest teilweise. Man muss also den absoluten Wahrheitsanspruch einer dieser Gruppierungen akzeptieren und damit das Recht verknüpfen, die eigenen Überzeugungen anderen überstülpen zu dürfen. Das ist in Zeiten zunehmender Pluralisierung nur möglich, wenn man einer dieser Vorstellungen mehr Rechte zusprechen möchte als anderen. Doch dies führt zwangsläufig zu Benachteiligungen und zur Diskriminierung von Andersgläubigen oder Andersdenkenden.

Freilich ist genau dies gängige Praxis. Die »Ehrfurcht vor Gott« ist beispielsweise als oberstes Erziehungsziel im bayerischen Unterrichtswesen gesetzlich festgeschrieben. Was hat das für Folgen für Menschen, die eine solche Gottesvorstellung nicht teilen? Zum einen bekommen nur »Auserwählte« bzw. Bevorzugte einen identitätsstiftenden (evangelischen, katholischen, jüdischen und mittlerweile zunehmend auch muslimischen oder alevitischen) Religionsunterricht angeboten. Der »Rest« erhält das Schulfach »Ethik« als einen Ersatzunterricht, der aber weder gleichwertig ist noch gleichwertig sein soll. In diesem Ersatzfach werden staatlich ausgesuchte Werte gelehrt, aber – zumindest laut Lehrplan – nicht weltanschaulich begründet. Damit fällt der identitätsstiftende Charakter dieses Faches weg. Diesen Kindern wird zwar eine »Sittenlehre« dargeboten, die Auseinandersetzung beziehungsweise Vereinbarkeit mit ihrer eigenen familiär bedingten Sozialisation aber nicht. Einen Vorteil hat das Fach Ethik allerdings: In ihm ist ein pluralistischer Austausch möglich ...

Ich möchte die Eingangsfrage nun etwas modifizieren und weiten. Hat das Kind beziehungsweise haben dessen Erziehungsberechtigte das Recht, dass Religions- oder Weltanschauungsvermittlung staatlich gefördert stattfinden darf? Hat das Kind das Recht darauf, die Werte, die ihm vermittelt werden sollen, auch begründet zu erhalten? Darf das Kind in und durch staatlich geförderte Institutionen eine identitätsstiftende Unterweisung erhalten? All diese Fragen würde ich mit Ja beantworten. Diese Art von Unterricht ist sinnvoll und persönlichkeitsbildend, solange die Rechte der Kinder und der Eltern nicht zugunsten von Kirchen und Religionen missachtet werden. In Glaubens- beziehungsweise Weltanschauungsgemeinschaften lernen Kinder Halt gebende Rituale kennen. In ihnen gibt es Ansprechpartner, die in Krisensituationen beratend zur Seite stehen können. Sie machen lebenspraktische Angebote, die unterstützend und stabilisierend wirken können. Warum sollten Kinder kein Recht darauf haben? Eine Gesellschaft mit einem pluralistischen, aber gefestigten Wertekanon sollte sich immer um die Stabilisierung ihres Nachwuchses kümmern. Nur darf es keiner dieser Gruppierungen erlaubt sein, ihre Überzeugungen anderen überstülpen zu können.

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Personalaudioinformationstext:   Ulrike von Chossy, Leiterin der humanistischen Grundschule in Fürth, Vizepräsidentin des Humanistischen Verbandes, ist Autorin des Buches »Erziehen ohne Religion«. Ihr antwortet der Erziehungswissenschaftler Volker Ladenthin.
In unserer Reihe »Streitfragen zur Zukunft« lasen Sie zuletzt: »Ist der Pazifismus am Ende?« und »Brauchen wir einen Bildungskanon?«
Schlagwort: Religionsunterricht
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