Gewissensfreiheit, dringend gesucht
Im Februar 2018 hatte alles begonnen, und im Grunde steht die Deutsche Bischofskonferenz nun, Anfang Juli, wieder genau dort, wo alles begann. Dürfen evangelische Partner in konfessionsverbindenden Ehen zur Kommunion zugelassen werden? Mit Dreiviertelmehrheit hatten die Bischöfe bei ihrer Frühjahrsvollversammlung dafür gestimmt. Eine Handreichung wurde formuliert, die in allen deutschen Bistümern und Gemeinden verbindliche Orientierung bieten sollte: Darin stand, dass »ein persönlich verantworteter« Weg jedem Christen offenstünde, dass »Eheleute, die in einer konfessionsverbindenden Ehe leben, in pastoraler Begleitung zu einer Gewissensentscheidung kommen können« und dass sie dieser »öffentlich in der katholischen Kirche Ausdruck verleihen« dürften und sollten.
So weit, so gut. Doch dann machte ein Brandbrief von sieben mit der Abstimmung unzufriedenen Bischöfen nach Rom alles zunichte. Unter Federführung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki wurde die Rechtmäßigkeit der Abstimmung angezweifelt: Es handele sich nicht um eine seelsorgliche, sondern um eine die Katholizität der Kirche betreffende Frage. Ein Protestant könne nur an der Kommunion teilnehmen, wenn er auch katholisch werden wolle. Der Vatikan solle die Bischofsmehrheit in Deutschland von einem Irrweg abbringen.
Es folgten diplomatische Gespräche in Rom (Publik-Forum 12/2018), danach schrieb der Präfekt der Glaubenskongregation, Erzbischof Luis Ladaria, Ende Mai an Kardinal Reinhard Marx. Die Post erreichte München Anfang Juni. Sie enthielt ein großes »Stopp« für Gewissensfreiheit am Tisch des Herrn. Das Papier der Bischofskonferenz sei »nicht zur Veröffentlichung reif«.
Umso interessanter ist es jetzt, dieses Papier doch öffentlich zu lesen. Publiziert wurde es zu aller Überraschung am 27. Juni – nach einem Vier-Augen-Gespräch zwischen Marx und dem Papst. Franziskus hatte offenbar keine Chance für eine einmütige Regelung zwischen beiden Lagern gesehen. Und so wandte Marx mit dem Segen des Papstes einen Trick an, den er »Kompromiss« nennt: Der Wortlaut der »Pastoralen Handreichung zur Frage konfessionsverbindender Ehen und gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie« wurde öffentlich gemacht – aber nicht als Konsensdokument der Bischofskonferenz. Stattdessen darf man das Papier als Dokumentation einer Suchbewegung verstehen. Die Nutzung – oder Nicht-Nutzung – wird nun jedem Bischof überlassen. Jene Bischöfe, die von Anfang an dagegen waren, können die Handreichung auch im Kamin ihrer Bischofswohnung verbrennen – oder sie im Tiefkühlfach auf Eis legen. Auf jeden Fall müssen sie sie nicht ernst nehmen.
Auf diese Weise wird ein entscheidendes Signal für mehr Ökumene in Deutschland nicht gesetzt. Das Signal hätte katholischerseits aus der Bereitschaft bestehen müssen, bischöfliche Entscheidungsmacht abzugeben – zugunsten der Gewissensfreiheit jedes einzelnen Christen, jeder einzelnen Christin. Der katholische Ökumenebischof Gerhard Feige sagt, einige Amtskollegen wollten leider »um jeden Preis«, dass »das Lehramt beziehungsweise die Bischöfe die Regeln aufstellen«.
Der Papst hat das nicht geändert. Als »13. Fee« hat er – wie im Märchen von Dornröschen – den Streit unter den Bischöfen zwar abgemildert. Doch den Mehrheitsbeschluss der Bischofskonferenz bestätigte er nicht. Kirchenrechtlich wäre das möglich gewesen, sagt der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller. Papst Franziskus hat jene enttäuscht, die hofften, er werde die Gewissensfreiheit des Einzelnen und nicht die »Regeln von oben« stärken.
